1904 war die Autoskepsis so hoch, dass die Geschwindigkeit Innerorts auf 10 km/h, Ausserorts auf 30 km/h festgelegt wurde. In Graubünden, wo man sich für den Bau der Rhätischen Bahn so sehr verschuldet hatte, dass man die Leute zum Bahnfahren zwingen wollte, wurden Privatautos bis 1925 sogar verboten.
1932 wurde die Höchstgeschwindigkeit in der Schweiz offiziell aufgehoben.

Strassenschild
Innerorts gab es bereits 1959 eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h, Ausserorts und die 20er- und 30er Zonen kamen erst nach und nach verbindlich hinzu.